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Gesetzentwurf: Handel soll Elektroschrott zurücknehmen

Jeder Händler soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Retailer und Etailer sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Geräte zurückzunehmen. Etailer müssen die Versandkosten übernehmen.

Umstrittener Gesetzesentwurf: Handel soll Elektroschrott zurücknehmen
Umstrittener Gesetzesentwurf: Handel soll Elektroschrott zurücknehmen

Kunden sollen künftig ausrangierte Elektrogeräte im nächsten Fachhandel abgeben können. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will größere Retailer und Online-Händler per Gesetz verpflichten, sämtliche Elektrogeräte zurückzunehmen. Wo das Gerät gekauft wurde, soll dabei keine Rolle spielen. Ein Kassenzettel müsse nicht vorgelegt werden, meldet die Rheinische Post. Kleine Elektroartikel wie Handys oder Rasierer können laut dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes beim Handel abgegeben werden. Großgeräte wie beispielsweise Fernseher, Computer oder Wasch- und Spülmaschinen muss der Händler dagegen nur annehmen, wenn der Kunde auch ein neues Produkt kauft. Elektroartikel werden in dem Regelwerk als groß eingestuft, wenn eine ihrer Kanten länger als 25 Zentimeter ist. Die Bestimmungen sollen für Retailer mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Etailer gelten.

Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast, da eine unentgeltliche Rücknahme auch die Übernahme der vollständigen Versand- und Transportkosten einschließen würde, die besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten erhebliche Zusatzkosten mit sich bringen würden, kritisiert der Bundesverband Onlinehandel in einer aktuellen Stellungnahme. Die Altgeräte könnten umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren oder flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. «Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll», so der Verband in der Stellungnahme weiter. Die Verpflichtung des Handels, Altgeräte zurückzunehmen, müsse gestrichen werden. 

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