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Freitag, April 19, 2024

Das ändert sich in 2017 für die Verbraucher

Für die Bundesbürger ändert sich im neuen Jahr vieles - etwa im Haushalt, beim Bezahlen, im Arbeitsleben und beim TV-Empfang. Manches gibt es so nur 2017. Eine Auswahl.

Für die Bundesbürger ändert sich im neuen Jahr vieles – etwa im Haushalt, beim Bezahlen, im Arbeitsleben und beim Arzt. Manches gibt es so nur 2017. Eine Auswahl:

LEBENSVERSICHERUNGEN: Neukunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich vom kommenden Jahr an auf einen weiteren Rückgang der garantierten Verzinsung einstellen. Der sogenannte Garantiezins sinkt zum 1. Januar 2017 für neuabgeschlossene Verträge auf 0,9 Prozent – von aktuell noch 1,25 Prozent.

GELD: Ab dem 4. April soll ein neuer 50-Euro-Schein Fälschern das Leben schwerer machen. Zur Erstausstattung werden insgesamt 5,4 Milliarden Stück gedruckt. Der neue Schein hat unter anderem wie schon der neue 20-Euro-Schein ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal. Hält man die Note gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig und man sieht ein Porträt der griechischen Mythengestalt Europa. Der 50er ist die am häufigsten genutzte Stückelung der Euro-Banknoten und die am zweithäufigsten gefälschte Banknote im Eurosystem.

STAUBSAUGER: Bei Staubsaugern wird die Leistung noch einmal gekappt. Ab dem 1. September dürfen Staubsauger nach den Energiespar-Vorgaben aus Brüssel nur noch eine maximale Stromaufnahmeleistung von 900 Watt haben. Bisher sind es 1.600 Watt.

FERNSEHEN: Etliche Bürger, die ihr Programm noch über Antenne empfangen, müssen sich im Frühjahr umstellen. In der Nacht zum 29. März 2017 wird das Sendesignal in vielen Regionen vom bisherigen Standard DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Wer dafür nicht vorgesorgt und sich etwa eine zusätzliche Settop-Box besorgt hat, wird dann über das digitale Antennen-Fernsehen keinen Empfang mehr haben. Mit der Umstellung wird es erstmals möglich sein, Fernsehen über Antenne in HD-Qualität zu empfangen. Bis Mitte 2019 soll die Umstellung bundesweit abgeschlossen sein. In ersten Ballungsgebieten sind sechs Programme in DVB-T2 HD bereits seit Mai im Testbetrieb verfügbar.

KABEL-TV: Änderungen gibt es aber auch für etliche Kabel-TV-Kunden. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia schaltet sein analoges Angebot im Juni 2017 vollständig ab. Ab dem 1. Juni wird das Kabel-TV-Angebot nur noch digital ausgeliefert. Zum Empfang ist dann ein Digital-Empfänger oder ein Flachbildfernseher mit integriertem Kabeltuner nötig. Nach Angaben des Senders nutzen allerdings schon heute 85 Prozent der Kunden das deutlich umfangreichere Digitalangebot.

TELEFONGEBÜHREN: Gute Nachricht für Urlauber: Die Roaming-Gebühren für das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sollen nach den Plänen der EU-Kommission im Juni 2017 abgeschafft werden. Allerdings haben die Pläne noch nicht alle Hürden genommen.

GESUNDHEIT: Ab dem 1. Juli übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten einer Videosprechstunde mit dem Arzt. Mit dem so genannten E-Health-Gesetz wird dies Angebot Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die Nutzung der Beratung via Internet sei aber kein Muss, sondern für die Patienten freiwillig, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

FEIERTAGE: Für Millionen Arbeitnehmer gibt es im Herbst ein besonderes «Geschenk»: Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ist zum 500. Jubiläum ausnahmsweise ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. (dpa)

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