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Rückgabe alter Elektrogeräte im Supermarkt wenig genutzt

Die neuen Abgabestellen für alte Elektrogeräte werden bislang nur zögerlich genutzt, wie eine Umfrage unter den großen deutschen Handelsketten ergab.

ITU: Bald 50 Millionen Tonnen Elektroschrott im Jahr
ITU: Bald 50 Millionen Tonnen Elektroschrott im Jahr

Alte Elektrogeräte einfach im Supermarkt oder beim Discounter abgeben: Mit dieser seit dem 1. Juli bestehenden Möglichkeit sollte das Recycling von ausgedienten Handys, alten Rasierern und ähnlichem Kleingerät in Deutschland verbessert werden. Doch die neuen Abgabestellen werden bislang nur zögerlich genutzt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den großen deutschen Handelsketten ergab.

Der Rewe-Konzern, zu dem neben den gleichnamigen Supermärkten auch die Discountkette Penny gehört, räumte ein: «Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht.» Bei Aldi hieß es, die Rücknahme von Elektroartikeln werde von den Kundinnen und Kunden «nur in Maßen genutzt». Und Lidl berichtete: «Wir haben bisher festgestellt, dass dieses Angebot verhalten angenommen wird.» Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka konnte nach eigenen Angaben wegen seiner genossenschaftlichen, dezentralen Struktur keine Angaben zur Nutzung machen. Die Edeka-Discount-Tochter Netto berichtete, die Nachfrage variiere je nach Filialstandort.

Die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes verpflichtet seit dem 1. Juli auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, reichen schon elektrische Zahnbürsten im Angebot.

Konkret müssen die Händler Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge – also etwa Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones – auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art. (dpa)

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