Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde von Kellerhals gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München ab, wie sowohl ein Metro-Sprecher als auch ein Sprecher von Kellerhals Investmentgesellschaft Convergenta am Montag bestätigten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Die Metro betonte, sie habe nun „Rechts- und damit Planungssicherheit“.
Die Metro und Media/Saturn-Minderheitseigner Kellerhals streiten seit Jahren gerichtlich um die Macht bei Media/Saturn. Die Metro will die Vetorechte Kellerhals unbedingt verhindern. Mit der Einrichtung eines Beirats bei dem Retailer will der Handelsriese diese unterbinden. Das Oberlandesgericht München hatte die Einrichtung dieses Beirats im vergangenen Jahr als wirksam anerkannt. Eine Revision gegen seine Entscheidung hatte der Senat nicht zugelassen. Dagegen ging Kellerhals beim Bundesgerichthof vor, doch wurde seine Beschwerde nun von diesem Gericht abgewiesen. Nach der Entscheidung will die Metro die strategische Neuausrichtung des Unternehmens „beschleunigt vorantreiben“.