In der millionenschweren Schmiergeldaffäre bei Media Markt sind neue Urteile gefallen. Wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit hat das Landgericht Augsburg sechs Angeklagte schuldig gesprochen.
In der Schmiergeldaffäre um Media Markt sind vor dem Landgericht Augsburg neue Urteile gefällt worden: Fünf Männer und eine Frau wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Bereits im Dezember waren Michael Rook, bis zu seiner Verhaftung im Oktober 2011 der Deutschland-Chef von Media Markt, und ein weiterer Top-Manager wegen Bestechlichkeit zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
Die jetzt verurteilten fünf Männer und eine Frau haben über ihre Verteidiger die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Demnach hatten sie durch Scheinrechnungen und Buchungstricks seit 2005 geholfen, Zahlungen in Höhe von mehr als vier Millionen Euro an die beiden Konzern-Manager zu verschleiern. Ihre Geldgeber waren Marketingfirmen in Wetzlar und Hamburg. Sie durften in den 330 deutschen Media Märkten fortan konkurrenzlos DSL-Verträge für das schnelle Internet verkaufen. Ein lukratives Geschäft, mit dem sie in sechs Jahren 65 Millionen Euro Umsatz erzielten.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.