Wer defekte Produkte von Firmen ohne Sitz in der EU kauft, soll künftig bessere Chancen auf eine Entschädigung haben. Die Botschafter der EU-Länder einigten sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Position zu einem neuen Gesetz für die Haftung bei fehlerhaften Produkten. Ziel der geplanten Richtlinie sei es unter anderem, die Rechte von Verbrauchern in der Europäischen Union zu stärken und ihnen in komplexen Fällen eine faire Chance auf Entschädigung zu geben. Immer öfter werde bei Herstellern gekauft, die nicht in der EU säßen, hieß es in einer Mitteilung der EU-Länder am Mittwoch.
Deshalb sollte in solchen Fällen der gleiche Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten wie bei Produkten von EU-Firmen. Erhält jemand etwa einen beschädigten Artikel, soll dessen Importeur oder der Bevollmächtigte des Herstellers künftig dafür haftbar gemacht werden können. Auch Firmen, die sich um die Lagerung oder den Versand einer Bestellung kümmern, könnten in letzter Instanz für Schäden in die Verantwortung gezogen werden.
Der Entwurf der EU-Länder sieht zudem vor, digitale Waren wie Software als Produkte zu verstehen. Damit soll die derzeit geltende Vorschrift zur Produkthaftung aus dem Jahr 1985 überarbeitet werden.
«Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet ist, wird es jahrzehntealte zivilrechtliche Haftungsregeln aktualisieren und sie für das digitale Zeitalter und die Kreislaufwirtschaft fit machen», teilten die EU-Staaten weiter mit. In einem nächsten Schritt stimmt das Europaparlament über seine Position zur Richtlinie ab, dann muss noch ein endgültiger Text ausgehandelt werden. (dpa)