Diskussionen um Office 2013: Die Software dürfe neuerdings nur auf einem einzigen Rechner installiert werden. Diese Kopplung solle Nutzer zum Mietmodell Office 365 bewegen. Doch dies scheint nicht ganz zu stimmen.
Große Aufregung um das neue Office: Im 25-seitige End User Licence Agreement (EULA) steht: „Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen.“ Geht der Rechner, auf dem man die Software installiert hat, also defekt, ist damit nach Auffassung von Microsoft auch die Lizenz für das darauf installierte Office-Exemplar erloschen. Der Verdacht: Microsoft will sein neues Mietmodell Office 365 pushen und erschwert Anwendern neuerdings die Portierung der klassischen Office-Lizenzen.
Darüber, was genau es mit dieser Passage auf sich hat und ob sie wirklich gültig ist, gehen die Meinungen allerdings sehr weit auseinander. In den USA soll ein Microsoft-Mitarbeiter erklärt haben, eine Übertragung der Office-2013-Lizenz sei im Gegensatz zu Office 2010 nicht erlaubt. Er fügte allerdings hinzu, dass dies keine rechtsverbindliche Aussage sei. Die deutsche Microsoft-Pressestelle erklärte dagegen der PC Welt, dass, anders als in den USA, hier zu Lande eine Übertragung der Lizenz rechtens und möglich sei. Daran habe sich im Vergleich zu Office 2010 nichts geändert. Wenn der PC also zusammenbricht oder man sich einen neuen Computer zulege, ziehe das erworbene Software-Paket mit um. Ein Anruf bei der kostenlosen Microsoft-Hotline sei die Voraussetzung. Vorher müsse man aber die bisher genutzte Software vom Altrechner deinstallieren. Das probierte das Online-Portal Golem aus. Nach einigen „nervigen Minuten an der Hotline“ ließ sich Office problemlos neu installieren.
Der Online-Dienst Heise vermutet, dass die EULA gar keine vertragsrechtliche Wirkung entfalte. Grundlage der Softwarenutzung sei nach deutschem Recht vielmehr der Kaufvertrag, den der Nutzer mit dem Händler beim Erwerb der Software abgeschlossen habe. Ein Kunde könne also bei einem verwehrten Umzug seines Software-Pakets Sachmängel seines Exemplars geltend machen und diesen Mangel bei dem Händler rügen. Der schwarze Peter liege dann also beim Verkäufer.
Überhaupt nichts neu berichtet der US-Onlinedienst zdnet: Dort behauptete Microsoft, dass für Office 2013 die gleichen Bedingungen wie für Office 2010 gelten würden. Bereits dort hieß es in den Lizenzbedienungen, dass die Office-Version nur auf einem einzigen Rechner installiert werden dürfte. Wenn man sich für die günstigste Office-Variante entscheiden würde, könne man die Software nicht jahrelang benutzen, so zdnet.com. Es sei denn, der PC würde sehr lange leben.
Anscheinend wurde die EULA jahrelang noch nie gelesen, so unser Fazit. Viel Lärm um nichts, könnte man vielleicht noch hinzufügen.
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