Die zunehmende Verbreitung von getarnten Mini-Kameras ruft die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Verkäufer müssen die winzigen Spionage-Kameras eventuell vernichten lassen.
Die zunehmende Verbreitung von getarnten Mini-Kameras etwa in Rauchmeldern, Weckern oder Kugelschreibern ruft die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Allein in den vergangenen Wochen sei die Bundesnetzagentur in mehr als 70 Fällen gegen solche illegalen Angebote vorgegangen, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Verkäufer oder Käufer müssten die winzigen Spionage-Kameras dann vernichten lassen und darüber einen Nachweis führen. Zum Schutz der Privatsphäre verbietet das Telekommunikationsgesetz Kameras, die in Alltagsgegenständen versteckt sind und unbemerkt filmen können. «Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor», sagte Netzagenturchef Jochen Homann.
Die Technik der Mini-Kameras habe sich stark weiterentwickelt, zugleich sei der Preis gefallen. Es bestehe die Gefahr, dass das heimliche Einsetzen dieser Kameras zu einem Massenphänomen werden könnte, sagte ein Behördensprecher. Im Internet finden sich zahlreiche Angebote mit Geräten für verdeckte Beobachtungen – stationär in Wohnungen etwa in Lampen oder Wanduhren oder für mobiles Ausspähen zum Beispiel in Kugelschreibern oder Schlüsselanhängern – meist für nur zweistellige Euro-Beträge. «Auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks (Zusatzakkus) dienen als Verkleidung. Der Fantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt», sagte Homann. (dpa)
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