Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben dringende Nachbesserungen in der geplanten europäischen Datenschutz-Grundverordnung gefordert.
Nachbesserungen beim EU-Datenschutz gefordertDie Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben dringende Nachbesserungen in der geplanten europäischen Datenschutz-Grundverordnung gefordert. Es gebe konkrete Forderungen, die aus Sicht des Datenschutzes unumgänglich seien, sagte die Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff am Mittwoch in Berlin. Das gelte auch für die gebotene Sparsamkeit bei der Sammlung von Daten. «Die Datensparsamkeit muss notwendiges Gestaltungsprinzip bleiben», sagte Voßhoff. Sie sei im digitalen Zeitalter «Grundlage für ein datenschutzfreundliches Verhalten». Diese Grundlage sei in den Verhandlungen zu der Verordnung aufgeweicht worden. Künftig soll die Datenschutz-Grundverordnung in Europa einheitlich den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Im Juni hatten sich die EU-Justizminister auf einen Entwurf geeinigt. Derzeit beraten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission über die Ausgestaltung. Die Verordnung solle in Deutschland einen «verbesserten, mindestens aber dem bisherigen Standard gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleisten», fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Viele Bestimmungen erfüllten bislang die in Deutschland geltenden Standards, in anderen Punkten müsse aber nachgearbeitet werden, sagte Voßhoff. Dazu gehöre auch der Grundsatz, dass Daten nur zu dem zuvor angekündigten Zweck weiterverarbeitet werden dürften. Eine Aufweichung dieses Grundsatzes lehne die Konferenz der Datenschutzbeauftragten entschieden ab. Auch der Möglichkeit, mit gesammelten Daten Profile der Nutzer zu generieren, müssten enge Grenzen gesetzt werden. (dpa)
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