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Sonntag, Oktober 1, 2023

Bundesagentur bemängelt Hürden bei der Automatisierung

Die Bundesagentur für Arbeit als eine der größten deutschen Behörden stößt auf ihrem Weg zu deutlich mehr Digitalisierung und Automatisierung an rechtliche Grenzen.

Die Bundesagentur für Arbeit als eine der größten deutschen Behörden stößt auf ihrem Weg zu deutlich mehr Digitalisierung und Automatisierung an rechtliche Grenzen. Zwar seien fast alle Dienstleistungen für den Kunden inzwischen online im Angebot, sagte Stefan Latuski von der Bundesagentur der Deutschen Presse-Agentur. Doch müssten anschließend zahlreiche interne Abläufe noch immer analog ausgeführt werden, weil rechtliche Hürden im Weg stünden. „Wir haben heute Verwaltungsvorschriften, die es schlicht nicht erlauben, stringent zu automatisieren“, sagte er. Ziel sei jedoch eine Digitalisierung vom Kunden bis zur Leistung.

Latuski leitet das Systemhaus der BA und übernimmt zum 1. August zunächst kommissarisch zusätzlich die Funktion des Chief Information Officer der Bundesagentur. „Wir sind bisher nicht immer in der Lage, in der adäquaten Geschwindigkeit die Dinge zu bearbeiten. Bei vielen Anwendungen müssen wir noch sehr manuell arbeiten. Viele Mitarbeitende müssen Daten von links nach rechts bewegen“, bemängelte er.

Um etwa Beratungsgespräche mit Kunden per Videoschalte führen zu können, kann die BA nicht auf Cloud-Produkte zurückgreifen. Bisher behilft sie sich mit einem eigenen Server, der sie mit der Plattform Skype verbindet. „Wir betreiben die weltweit größte Skype-Plattform, die der Firma Microsoft bekannt ist“, sagte Latuski.

Ein höherer Automatisierungsgrad ist nach Einschätzung von Latuski für die BA und ihre Leistungsfähigkeit als Behörde zentral – schon alleine wegen der bevorstehenden Personalknappheit. In den nächsten Jahren gingen 37 000 der bisher gut 100 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand. „Wir verlieren eine ganze Menge Menschen an die Rente.“ Es gehe nicht um Personalabbau, sondern um die Sicherung der Leistungsfähigkeit. Es sei auch nicht das Ziel, dass am Ende Computer über die Zahlung von Leistungen entscheiden. (dpa)

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