Die Schadensersatzzahlungen an die BSA stiegen im ersten Halbjahr um 35 Prozent. Besonders viele IT-Firmen sind betroffen. Rekordstrafe für Firma aus Sachsen wegen unlizenzierter Software.
BSA: IT-Branche ist schlimmer LizenzsünderDie Summe der Schadensersatzzahlungen in Deutschland wegen unlizenzierter Software stieg im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35 Prozent, teilte der Verband BSA mit. In über einhundert Fällen hätte die BSA in diesem Zeitraum zu Rechtsmitteln gegriffen. In der Regel bedeute dies eine Anzeige und die Durchsuchung der betroffenen Firma durch die Staatsanwaltschaft. Neben den Schadensersatzzahlungen kämen auf die betroffenen Firmen noch zusätzlich die Kosten der ordnungsgemäßen Lizenzierung zu. Insgesamt kostete dies Unternehmen in Europa, dem Nahen Osten und Afrika rund sechs Millionen Dollar.
In Deutschland war die BSA wie in den Jahren zuvor in Nordrhein-Westfalen (21 Prozent der Fälle) und Bayern (15 Prozent) besonders aktiv. Neu sei dagegen der große Anteil von Fällen aus Niedersachen (12 Prozent) und Sachsen (11 Prozent). Auch der größte Einzelfall wurde aus Sachsen gemeldet: Ein Unternehmen in Riesa musste mit rund 100.000 Euro den höchsten Schadensersatz an die BSA in Deutschland im ersten Halbjahr leisten. Unter den einzelnen Branchen waren es der Agenturensektor (24 Prozent) sowie IT- und Dienstleistungsfirmen (je 16 Prozent), in denen der Verband am häufigsten aktiv wurde.
„Es ist bedauerlich, dass vor allem die kreativen Unternehmen des Agenturensektors und der IT-Branche, die ebenfalls stark auf ihr geistiges Eigentum angewiesen sind, seit Jahren zu den schlimmsten Lizenzsündern zählen“, kritisiert Georg Herrnleben, Senior Director EMEA der BSA.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.