Telefónica bemängelt zum einen, dass Frequenzen in die Versteigerung einbezogen wurden, an denen sie selbst noch bis 2025 die Nutzungsrechte hält. Das belaste die Bilanz des Unternehmens. Zum anderen kritisiert Telefónica, dass ein Frequenzspektrum von 100 MHz ausgeklammert wurde und so das Angebot künstlich verknappt worden sei. Für dieses Vorgehen fehle die rechtliche Grundlage, so das Unternehmen. In der Vorinstanz beim Verwaltungsgericht Köln hatte sich der Mobilfunkanbieter nicht durchsetzen können. Das Bundesverwaltungsgericht will das Urteil voraussichtlich am Donnerstag bekanntgeben. (Az.: BVerwG 6 C 3.19) (dpa)
Versteigerung der 5G-Frequenzen auf dem Prüfstand
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch über die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen im vorigen Jahr verhandelt.
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