Urteil: Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben auszahlen
Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben an einen geschäftstüchtigen Kunden auszahlen, der mit Gesprächsgutschriften ein kleines Vermögen angehäuft hat.
Der Mobilfunkbetreiber Telefonica muss 225 000 Euro Handyguthaben an einen geschäftstüchtigen Kunden auszahlen, der mit Gesprächsgutschriften ein kleines Vermögen angehäuft hat. Das Oberlandesgericht München gab am Donnerstag nach mehrjährigem Rechtsstreit um die «Easy-Money»-Gutschriften dem Kunden recht. Der Mann hatte das «Easy-Money»-Versprechen wörtlich genommen, insgesamt 508 Prepaid-Karten der Telefonica-Marke O2 gekauft, und einen zur Kundenwerbung gedachten Marketinggag in ein lukratives Geschäftsmodell umfunktioniert: Bei Prepaid-Karten mit Easy-Money-Funktion schrieb Telefonica für jeden eingehenden Anruf 2 Cent gut. Der Mann nutzte Wahlwiederholungs-Apps, um sich permanent selbst anzurufen.
Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann allerdings schwierig und führte über zwei Gerichtsinstanzen: Telefonica hatte die 508 Karten 2015 zuerst sperren lassen, danach die Verträge gekündigt und schließlich die Auszahlung des Guthabens verweigert. Das Argument des Konzerns: Der Kunde habe sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Letzteres bezieht sich darauf, dass die 2-Cent-Gutschrift pro Anruf nicht dafür gedacht war, dass sich die Kundschaft mit Computerhilfe tausendfach selbst anruft. Daraufhin ging der Mann vor Gericht, und hat sich nun durchgesetzt. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. (dpa)
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