Die Deutsche Telekom hat zusammen mit dem Unternehmen Stratospheric Platforms Limited (SPL) eine fliegende Mobilfunkstation getestet. Das mit Antennen ausgestattete, ferngesteuerte Flugzeug sei Anfang Oktober in Bayern in einer Höhe von etwa 14 Kilometern geflogen, teilte die Telekom am Montag mit. Demnach konnte mit einem Smartphone über das Flugzeug eine 4G-Verbindung mit dem Netz der Telekom hergestellt werden. Sprach- und Videoanrufe sowie Datendownloads und Surfen im Internet seien möglich gewesen. Laut Telekom handelte es sich weltweit um den ersten erfolgreichen Test dieser Art. «Gerade in Bereichen, die durch klassische Mobilfunkmasten nur schwer zu erschließen sind, werden fliegende Basisstationen eine sinnvolle und kosteneffiziente Ergänzung unseres Mobilfunknetzes sein», wird Bruno Jacobfeuerborn zitiert, Aufsichtsratsmitglied bei SPL und Geschäftsführer der Telekom-Tochter Deutsche Funkturm. Laut der Mitteilung kann ein Flugzeug in großer Flughöhe Funkzellen von bis zu 100 Kilometern Durchmesser versorgen. Gerade in Funkschatten etwa von Gebirgen könne diese Technik für Empfang sorgen.
SPL arbeite zusammen mit anderen Partnern an der Entwicklung eines wasserstoffbetriebenen, ferngesteuerten Flugzeugs. Der erste Flug sei für Mitte 2022 geplant. Andere Firmen haben bereits ähnliche Experimente durchgeführt. Facebook hatte die Entwicklung seiner hoch fliegenden Internet-Drohne namens «Aquila» allerdings 2018 aufgegeben. Die Google-Mutter Alphabet arbeitet unter dem Titel «Loon» an der Internet-Versorgung mit Hilfe von hoch fliegendenden Ballons. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.