Die Deutsche Telekom ermöglicht ihren Kunden ultraschnelle 5G-Datenverbindungen etwas später als angenommen. Man lege «in den nächsten Wochen» los, sagte ein Konzernsprecher am Freitag in Bonn. Auf der Webseite des Unternehmens ist hingegen angegeben, dass erst im vierten Quartal – also im Herbst – das Downloadtempo «an einzelnen 5G-Standorten mit geeignetem Endgerät» bei mehr als 300 MBit pro Sekunde liegen werde. Das sei ein «Worst-Case-Szenario», man rechne mit einem früheren Nutzungsbeginn, so der Sprecher.
Die Telekom hatte am Mittwoch in Berlin «den Startschuss für 5G in Deutschland» verkündet – 5G-Geräte und 5G-Tarife seien «ab sofort» für Kunden verfügbar. Bis Jahresende sollen verhältnismäßig wenige 5G-Standorte in Betrieb gehen, und zwar nur gut 100. Insgesamt hat die Telekom knapp 30.000 Mobilfunk-Standorte in Deutschland. Aus der begrenzten 5G-Verfügbarkeit hatte das Bonner Unternehmen keinen Hehl gemacht. Doch erst jetzt wird klar, dass der bereits erhältliche 5G-Tarif überall zunächst nur maximal 4G ermöglicht und erst später mancherorts 5G. Zuvor hatte «teltarif.de» darüber berichtet. Das Kürzel 5G steht für die 5. Mobilfunkgeneration. Der Technologiestandard ist eine Weiterentwicklung von 4G, auch LTE genannt. Vor allem für die Industrie ist 5G wichtig. Für Privatkunden spielt das ultraschnelle mobile Netz vorerst eine nachrangige Rolle, für Online-Games könnte es aber wichtig werden. Immerhin sind inzwischen erste 5G-Geräte erhältlich. Die Telekom vertreibt das Smartphones Samsung Galaxy S10 5G sowie den HTC Hub 5G für reine Datenverbindungen.
Mitte Juni war eine Auktion von Frequenzen zu Ende gegangen, die Telekom sowie drei weitere Firmen zahlen 6,6 Milliarden Euro für 5G-Frequenzen. Man könne erst loslegen, wenn man die ersteigerten Frequenzen habe, erklärte der Telekom-Sprecher die Differenz zwischen dem Verkaufsstart von 5G-Verträgen und dem 5G-Nutzungsbeginn für Kunden. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.