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Samstag, Juni 3, 2023

Tarifexperte: Nur bei wenigen Kurzarbeitern wird aufgestockt

Im Fall von Kurzarbeit können bislang nur wenige Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass ihre Verdienstausfälle ausgeglichen werden.

Im Fall von Kurzarbeit können bislang nur wenige Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass ihre Verdienstausfälle ausgeglichen werden. Nur eine Minderheit der Tarifbeschäftigten würde eine bereits vertraglich vereinbarte Aufstockung zusätzlich zum Kurzarbeitergeld erhalten, erklärte der Leiter des gewerkschaftlichen WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, am Mittwoch in Düsseldorf. Die Sozialleistung Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des Netto-Entgelts beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern.

Am besten gestellt sind nach einer Auflistung des Archivs die Mitarbeiter der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie, deren Gehälter laut Tarif auf 80,5 bis 97 Prozent des vorherigen Nettos aufgestockt werden. Auch bei Volkswagen gibt es im Fall von Kurzarbeit Zuzahlungen auf 78 bis 95 Prozent. Weitere Bereiche mit Zuzahlungsvereinbarungen sind die Chemie, das bayerische Kfz-Handwerk oder die früheren Staatsbetriebe Deutsche Bahn und Deutsche Telekom. Schulten schlägt eine generelle Aufstockung für die Zeit der Coronavirus-Krise vor. «Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen.» Vorbild könne das gestufte Kurzarbeitergeld in Österreich sein, das die prozentual höchsten Zahlungen für die geringsten Bruttogehälter vorsieht. (dpa)

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