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Dienstag, April 23, 2024

Studie: Das Diensthandy darf bei den meisten auch privat genutzt werden

Ob Telefonate, Nachrichten oder Mails: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy zur Verfügung haben, dürfen dies auch für private Zwecke nutzen.

Ob Telefonate, Nachrichten oder Mails: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy zur Verfügung haben, dürfen dies auch für private Zwecke nutzen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones. Demnach ist bei 88 Prozent derjenigen, die ein Diensthandy haben, die private Nutzung gestattet. Nicht alle machen davon jedoch Gebrauch: Fast jeder und jede Fünfte (18 Prozent) aus dieser Gruppe nutzt das Dienstgerät trotzdem allein für berufliche Zwecke und lässt die private Kommunikation außen vor. „Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Wer dienstlich mobil telefoniert, tut dies häufig aber auch mit dem privaten Smartphone. Insgesamt bekommen 44 Prozent ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, 2 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt: Bei 64 Prozent findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei 12 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei 11 Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät. Jeweils 7 Prozent erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag bzw. eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren.

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