Mit zusätzlichen Steueranreizen soll das Engagement von Investoren bei jungen Technologiefirmen gestärkt werden. Geldgeber, die mit Risikokapital bei Start-ups einsteigen, sollen aufgelaufene Verluste beim Fiskus geltend machen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin. Aus EU-beihilferechtlichen Gründen soll die geplante Verlust-Verrechnungsmöglichkeit aber nicht nur auf Wagnis- und Risikokapital begrenzt werden, sondern generell gelten, wenn Investoren bei einer angeschlagenen Firma einsteigen, das Unternehmen fortführen und so Arbeitsplätze erhalten.
Nach den bereits Anfang September bekanntgewordenen Plänen könnte die Förderung den Staat jährlich bis zu 600 Millionen Euro kosten. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. (dpa)