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Samstag, April 20, 2024

So viel will die öffentliche Hand für ITK in 2014 ausgeben

Bund, Länder und Kommunen geben 2013 voraussichtlich 20,4 Milliarden Euro für ITK-Lösungen sowie Dienstleistungen aus. Ein Segment legt besonders stark zu. Steigerung in 2014 erwartet.

Bund, Länder und Kommunen geben 2013 voraussichtlich 20,4 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen aus. Das ist ein Plus um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2014 werden die Ausgaben auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen, so eine Prognose des Bitkom. Basis sind Berechnungen von Techconsult. Mit Abstand am meisten Geld zahlt die öffentliche Hand für IT-Dienstleistungen, also Beratung, Implementierung und Service: rund 9,4 Milliarden Euro, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2012. „Die öffentliche Hand steht für rund ein Fünftel des Business-Marktes in der ITK-Branche. Allerdings sind viele Ausschreibungen für öffentliche Einkäufer wie für die Anbieter mittlerweile mit so viel Verwaltungsaufwand verbunden, dass vermehrt innovative Lösungen wie die elektronische Vergabe oder die Musterverträge der sogenannten EVB-IT eingesetzt werden sollten“, so Marco Junk von der Bitkom-Geschäftsleitung. 

Die elektronische Vergabe wird durch die aktuelle EU-Richtlinie ab 2016 verpflichtend vorgeschrieben. Einschließlich sämtlicher Umsetzungsfristen müssten die E-Vergabe-Systeme voraussichtlich im Jahr 2019 betriebsbereit sein. Der gesamte Vergabeprozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung wird digitalisiert. Franz-Reinhard Habbel, Sprecher beim Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), sagte: „Die Einführung der elektronischen Vergabe wird gerade kleinere Kommunen und Städte zunächst vor organisatorische Herausforderungen stellen und größere Investitionen erfordern, mittelfristig aber die Kosten des Vergabeprozesses deutlich senken.“ Die öffentliche Hand soll zudem künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. Bitkom und BeschA hatten sich im Sommer über die nachhaltigen Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt und eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter von Hardware erarbeitet. Es war die erste Branchenvereinbarung dieser Art überhaupt. Die Mustererklärung orientierte sich an den so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). So müssen Hersteller versichern, dass ihre Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden. Mittlerweile ist die Mustererklärung bereits erfolgreich zum Einsatz gekommen, beispielsweise bei einer Ausschreibung für Drucker. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen Bitkom und BeschA die Zusammenarbeit für weitere Bereiche fortsetzen. Die gemeinsam erarbeitete Mustererklärung und die vertragliche Regelung steht  unter www.nachhaltige-beschaffung.info.

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