Apple widersprach am Montag den Vorwürfen. Die Entscheidung betreffe über ein Jahrzehnt alte Geschäftspraktiken und widerspreche mehr als 30 Jahren rechtlicher Standards, auf die sich alle Unternehmen verließen, die in Frankreich ihr Geschäft betreiben. Die Wettbewerbsbehörde prangerte unter anderem an, dass die Rolle der beiden Großhändler lediglich darauf reduziert gewesen sei, von Apple festgeschriebene Artikelmengen weiterzuleiten. Zwischen ihnen selbst habe es keine Konkurrenz gegeben. Bei Vertragshändlern habe Apple enge Grenzen für Werbeaktionen gesetzt. So wird eBizcuss von der Behörde mit der Aussage zitiert, man sei von Apple aufgefordert worden, die Preise zu erhöhen, wenn Geräte günstiger als vom Konzern selbst verkauft worden seien. Zugleich habe Apple seine spezialisierten Händler vertraglich daran gehindert, europaweit Geschäfte aufzumachen, die exklusiv konkurrierende Marken verkauften. Milliardenschwere Wettbewerbsstrafen hatte in Europa zuletzt vor allem Google aufgebrummt bekommen. Die EU-Kommission warf dem Internet-Konzern unter anderem unfairen Wettbewerb beim Smartphone-System Android und der Produktsuche auf seiner Plattform vor und verhängte in drei Verfahren Strafen von insgesamt mehr als acht Milliarden Euro. (dpa)
Milliarden-Wettbewerbsstrafe für Apple
Mehr als eine Milliarde Euro ist auch für einen reichen Konzern wie Apple eine empfindliche Strafe. Französische Wettbewerbshüter verhängten sie jetzt .
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