Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Personengesellschaftsrecht reformieren und damit Unternehmensgründungen erleichtern. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlichte das Ministerium am Donnerstag. «Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird an einem neuen Leitbild ausgerichtet und fit für das 21. Jahrhundert gemacht: Weg von der Tippgemeinschaft, hin zum Start-up», sagte Lambrecht am Donnerstag. Das gesetzliche Leitbild der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist laut Ministerium bislang noch an Gelegenheitsgesellschaften wie Lotto-Tippgemeinschaften ausgerichtet, die nicht rechtsfähig sind. Ein erheblicher Anteil der GbR sei heute aber auf Dauer angelegt – etwa bei Gründungen von Arztpraxen, die am Rechtsverkehr teilnehmen wollen. Da die Rechtsprechung Unklarheiten bislang nicht beseitigt habe, soll der Gesetzesentwurf laut Ministerium Rechtssicherheit schaffen.
Die nicht rechtsfähige GbR soll im Bürgerlichen Gesetzbuch künftig um die Variante der rechtsfähigen GbR ergänzt werden. «Sie ist an dem neuen gesetzlichen Leitbild einer auf Dauer angelegten und mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Gesellschaft ausgerichtet», hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Zusätzlich soll künftig ein freiwilliges, öffentliches Gesellschaftsregister geführt werden, in dem sich Kunden und Geschäftspartner über Haftungsverhältnisse und die Vertretung von GbR informieren können. Für Gesellschaften, die Grundstücke erwerben wollen, soll ein Eintrag im Gesellschaftsregister künftig für den Grundbucheintrag verpflichtend sein. Auf diese Weise sollen Grundbuchämter, Notare und Kreditgeber entlastet werden, weil die Gesellschaftsverhältnisse nicht mehr im Grundbuch eingetragen und aktualisiert werden müssten. (dpa)
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