IT-Dienstleister Datev wächst weiter

Der Nürnberger Softwareanbieter Datev wächst dank einer Digitalisierungswelle im Umgang mit Steuerunterlagen weiter.

Der Nürnberger Softwareanbieter Datev wächst dank einer Digitalisierungswelle im Umgang mit Steuerunterlagen weiter. Der vor allem auf Steuerkanzleien spezialisierte IT-Dienstleister setzte nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 1,439 Milliarden Euro um, 9,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2024 seien bereits 739 Millionen Euro an Umsatz erzielt worden, die Zahl der Beschäftigten sei auf 8.971 gestiegen, teilte Datev in Nürnberg mit.

Datev erhofft sich vor allem durch die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für Transaktionen unter gewerblichen Geschäftspartnern zum Beginn des kommenden Jahres, weitere Potenziale heben zu können. Der Vorstandschef des genossenschaftlich geführten Unternehmens, Robert Mayr, forderte die Unternehmen auf, sich bereits jetzt auf entsprechenden Plattformen zu registrieren. Die E-Rechnung werde ein „Digitalisierungsbooster“ im Geschäftswesen werden.

Nach Angaben von Finanzvorständin Diana Windmeißer erzielte Datev im vergangenen Jahr ein Betriebsergebnis in Höhe von 91,6 Millionen Euro. 56,5 Millionen Euro seien an die 40.000 Genossenschaftsmitglieder rückvergütet worden. Datev zählt nach eigenen Angaben in Deutschland und weiteren Ländern rund 620.000 Kunden. (dpa)

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen

GFT sieht sich dank Künstlicher Intelligenz auf Wachstumskurs

Der Softwareanbieter GFT Technologies erwartet trotz allgemeiner wirtschaftlicher Verwerfungen in diesem Jahr weiter gute Geschäfte dank Künstlicher Intelligenz.

Secunet startet mit Auftragsboom ins Jahr

Das IT-Sicherheitsunternehmen Secunet Security Networks hat im ersten Quartal stark von Aufträgen aus dem öffentlichen Sektor profitiert.

Gefährliche Produkte weiterhin auf Online-Marktplätzen

Blei im Kuscheltier, gefährliche Elektronik: Trotz EU-Verbot landen riskante Produkte weiter in deutschen Warenkörben. Dabei sollte das nach europäischem Recht gar nicht möglich sein.