Gutachten: IT-Freelancer sind SelbstständigeFestangestellte Mitarbeiter oder Selbstständige? Der Status von IT-Experten ist in vielen Unternehmen ein Streitthema. Gerade im Bereich der Informationstechnik werden oft hochqualifizierte Spezialisten als IT-Berater oder IT-Entwickler projektbezogen eingesetzt – nach ihrem Selbstverständnis als Selbstständige, denn in der Regel ist das Engagement zeitlich begrenzt und nach Abschluss des Projektes geht es weiter zu einem anderen Auftraggeber mit neuem Einsatzort. Auftraggeber dagegen müssen teils ein rechtliches Risiko eingehen, dass die IT-Projektarbeiter als festangestellte Mitarbeiter, also Arbeitnehmer, gesehen werden. Diesen Widerspruch arbeitet ein Rechtsgutachten heraus, das der Arbeits- und Unternehmensrechtsexperte Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erstellt hat. Das Gutachten untersucht am Beispiel von IT-Freelancern die Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer Spezialisten. Es zeigt auf, welche Diskrepanzen zwischen der Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht bei der Abgrenzung von Arbeitsnehmern auf der einen und Selbstständigen auf der anderen Seite bestehen – diese Rechtsunsicherheit geht einseitig zu Lasten der Wirtschaft.
Der Gutachter gibt dem Gesetzgeber folgende Handlungsempfehlungen: Der im Arbeits- und Sozialrecht unterschiedlich ausgelegte Arbeitnehmerbegriff muss harmonisiert werden. Das Statusfeststellungsverfahren, das angewendet wird, um Mitarbeiter als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige zu identifizieren, sollte entsprechend reformiert werden. Je nach Branche und Tätigkeit sollten unterschiedliche Regelungen getroffen werden, die auch Positivkriterien im Sinne einer Vermutung zugunsten selbstständiger Tätigkeit enthält. Mögliche Kriterien dafür sind Einkommenshöhe, der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge und die Erbringung von Diensten höherer Art beziehungsweise der Erfordernis eines besonderen Know-how. Das vollständige Rechtsgutachten steht beim Bitkom zum Download bereit.
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