Ein Gesetz von 2015 verpflichtet Telekommunikationsanbieter in Deutschland, Daten bis zu zehn Wochen aufzubewahren. Darauf sollen Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können. Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Hierzulande werden Rufnummern sowie Zeitpunkt und Dauer von Anrufen gespeichert. Beim Surfen im Internet werden IP-Adressen sowie Details zu deren Vergabe vorgehalten. E-Mails sind ausgenommen. (dpa)
EuGH macht strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung ist nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig. Eine allgemeine Verpflichtung für TK-Anbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, sei hingegen nicht erlaubt.
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