Das «Privacy Shield» war 2016 binnen weniger Monate ausgearbeitet worden, nachdem der EuGH die Vorgänger-Regelung «Safe Harbor» mit ähnlicher Begründung kippte. In beiden Fällen waren Beschwerden des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems der Auslöser. Zur gängigsten Grundlage für die Übermittelung von Daten aus der EU in Drittstaaten, waren zuletzt allerdings die sogenannten Standardvertragsklauseln geworden, die der EuGH im Juli grundsätzlich für rechtens erklärte. Allerdings haben Betroffene auch hier die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit im konkreten Fall durch die zuständigen Datenschutzbehörden überprüfen zu lassen. (dpa)
EU und USA sprechen über Neuordnung der Datenübermittlung
Die US-Regierung und die EU-Kommission haben Gespräche über eine Neuregelung für die Datenübermittlung über den Atlantik begonnen.
Verwandte Artikel
Abonnieren
0 Comments