Wie lassen sich Verträge für umfangreiche IT-Projekte angemessen formulieren? Antwort auf diese und weitere Fragen zur Vertragsgestaltung gibt der Bitkom-Leitfaden zu ausgewogenen Vertragskonzepten. Die Praxishilfe soll dazu beitragen, Streitigkeiten bei der Verhandlung von IT-Verträgen zwischen den Vertragspartnern zu entschärfen und den Vertragsparteien Auswege aus festgefahrenen Vertragsverhandlungen aufzeigen. «Das Konzept unserer Empfehlungen sieht vor, dass die typischen Interessen beider Parteien eines IT-Projektvertrages angemessen zum Ausgleich gebracht werden und sich keine Partei benachteiligt fühlen muss», sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Unternehmensrecht. Der Leitfaden deckt in eigenständigen Regelungsmodulen einen wesentlichen Teil typischer Fragenkomplexe in IT-Verträgen ab, darunter Haftung, Gewährleistung, Mitwirkungspflichten, Rechteverteilung und Verzug. Kriesel: «Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie haben wir auch ein Modul zu Höherer Gewalt aufgenommen, das unverschuldete Leistungsverzögerungen thematisiert. Hierfür gibt es im deutschen Recht bisher keine gesetzlichen Regelungen.»
Die von Bitkom vorgeschlagenen Ausgewogenen Vertragskonzepte sind anders als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gerade nicht einseitig zugunsten einer Vertragspartei formuliert, sondern berücksichtigen die Interessen beider Parteien und haben zum Ziel, einen möglichen Verhandlungskompromiss vorwegzunehmen. Die Vorschläge geben Anregung für Absprachen, die in IT-Verträgen getroffen werden sollten, oder können als Grundlage für weitere lösungsorientierte Vertragsverhandlungen dienen. Allerdings sind die Empfehlungen weder für das Geschäft mit Verbrauchern (B2C) noch für das Massengeschäft geeignet. Denn nach der Konzeption der vorgestellten Vertragsmodule müssen die Vertragsparteien über die Aufnahme jeder einzelnen vorgeschlagenen Regelung in den Vertrag und über ihre Ausgestaltung im konkreten Anwendungsfall Einigung erzielen. Die präsentierten Vertragskonzepte sind vor allem auf Projekt- und Beratungsverträge ausgerichtet. Der Leitfaden ist über die Bitkom-Website zum Download erhältlich.