Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes vorgelegt. Danach werden Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch Textform ersetzt. Allerdings müssen die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses weiterhin schriftlich festgehalten und handschriftlich auf Papier unterzeichnet werden, ansonsten können Arbeitgeber für Arbeitsverträge nur die komplizierte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwenden.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: «Unternehmen haben mit Arbeitsverträgen künftig nicht weniger bürokratischen Aufwand als bisher, auch wenn die Bundesregierung mit ihrem Bürokratieentlastungsgesetz anderes verspricht. Man wird weiterhin viel Papier ausdrucken müssen, dies in der Regel hin und her schicken, handschriftlich unterschreiben, und die Dokumente in Aktenschränken aufbewahren. Denn die einzige nun vorgesehene Alternative zur Unterschrift auf Papier ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Diese aber ist aufgrund des komplexen Verfahrens viel zu umständlich für die Bewerberinnen und Bewerber, verursacht unnötige Kosten und verlangsamt den Einstellungsprozess. Wenn die Bundesregierung ihr Versprechen des Bürokratieabbaus ernst meint, sollte sie an dieser Stelle den Gesetzentwurf nachbessern und die einfache Übermittlung von Arbeitsverträgen in Textform mit einem Übermittlungs- und Empfangsnachweis ermöglichen.»