Die Ergebnisse des weltweiten Konflikts mit dutzenden Verfahren blieben bisher überschaubar. Apple erstritt zwar rund eine Milliarde Dollar Schadenersatz von Samsung in Kalifornien – aber das Urteil geht nach drei Jahren immer noch durch die Instanzen. Samsung und Motorola handelten sich wiederum Ärger mit den Regulierern ein, weil sie Verkaufsverbote gegen Apple auf Basis von Standard-Patenten erreichen wollten. Apple konnte an Ende keine Android-Geräte stoppen, die internationalen Klagen wurden größtenteils beigelegt. Motorola wechselte in dieser Zeit gleich zweimal den Besitzer: Erst kaufte Google die Firma – als Ziel wurde dabei auch ausdrücklich genannt, das Patentarsenal des Handy-Pioniers solle Android absichern. Inzwischen gehört Motorola dem chinesischen PC-Marktführer Lenovo, der mit der Marke auch im Smartphone Geschäft vorrücken will.
Nach Einschätzung des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, Anton Horn, von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek ist der BGH mit seiner Entscheidung dem weltweiten Trend gefolgt, dass es Patentschutz nur noch für echte Technik gibt. Das wären zum Beispiel die Sensoren im Bildschirm, die Wischbewegung aufnehmen. «Gerade für die IT-Branche hat dieser Trend enorme Auswirkungen, da viele Unternehmen ihre Produkte durch patentgeschützte nicht-technische Vorteile – wie zum Beispiel durch gut gestaltete Nutzeroberflächen – einzigartig machen wollen», teilte Horn mit. Der Trend, Patente anzugreifen, die den Bedienkomfort erhöhen, werde dadurch noch verstärkt. (dpa)