Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen «e*Message» und «iMessage» nicht bestehe. Die Tätigkeitsfelder, in denen die Zeichen verwendet werden, seien nur «gering ähnlich». Der Berliner Funknetzbetreiber richte sich mit seinen Diensten und Endgeräten an ein Fachpublikum wie Ärzte, Feuerwehrleute, erklärte die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig weiter. Apple wende sich dagegen an Endverbraucher. Die Zeichen «e*Message» und «iMessage» unterschieden sich auch klanglich: Die Nutzer seien an die unterschiedliche englische Aussprache («i» bei «e*Message*» und «ai» bei «iMessage») am Anfang des Wortes gewöhnt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden kann. Dietmar Gollnick, Geschäftsführer von e*Message, bedauerte die Entscheidung. «Sobald wir genaue Kenntnis zur Urteilsbegründung haben, werden wir diese auswerten und über weitere Schritte entscheiden.» Das Berliner Unternehmen sieht seine Rechte am Unternehmensnamen verletzt. Kunden verwechseln nach Einschätzung von e*message die Dienste von Pager und iPhone. (dpa)