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Sonntag, Juli 20, 2025

Apple zahlt 95 Millionen Dollar in Siri-Sammelklage

2019 wurde bekannt, dass beim Apple-Assistenten Siri Mitschnitte von Gesprächen angehört wurden, um die Spracherkennung zu verbessern. Dies hatte ein gerichtliches Nachspiel.

Apple hat in einer Datenschutz-Sammelklage einem Vergleich in Höhe von 95 Millionen Dollar (92 Millionen Euro) zugestimmt. Hintergrund sind Gespräche von Nutzern, die versehentlich von Apples Sprachassistenten Siri aufgezeichnet und möglicherweise von menschlichen Mitarbeitern mitgehört wurden. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg meldet, können betroffene Benutzerinnen und Benutzer, die in den USA leben, mit einer Entschädigung von bis zu 20 Dollar pro Gerät für bis zu fünf Siri-fähige Geräte rechnen. Der Vorschlag muss noch von einem Richter genehmigt werden.

Private Details angehört

Im Sommer 2019 berichteten mehrere Medien, dass bei Assistenzsoftware wie Amazons Alexa, dem Google Assistant und Siri von Apple Fragmente von Mitschnitten seit Jahren zum Teil auch von Menschen angehört und abgetippt wurden, um die Qualität der Spracherkennung zu verbessern. Der Fokus auf Siri war durch einen Bericht im «Guardian» im Juli 2019 gelenkt worden. Der Mitarbeiter eines Apple-Dienstleisters erzählte der Zeitung, auf den Aufnahmen seien zum Teil sehr private Details zu hören. Im Herbst 2019 änderte Apple sein Qualitätssicherungsverfahren und fragt seitdem ausdrücklich um eine Erlaubnis zum nachträglichen Anhören von Mitschnitten durch Mitarbeiter.

Kläger müssen schwören

Nach dem aktuellen Vergleich müssen betroffene Nutzer unter Eid schwören, dass sie Siri versehentlich während eines Gesprächs aktiviert haben, das vertraulich oder privat sein sollte. Die Höhe der individuellen Auszahlungen hängt davon ab, wie viele Personen das Geld beanspruchen. Da die Gesamtsumme auf 95 Millionen Dollar gedeckelt ist, erhalten die Kläger möglicherweise weniger als den Höchstbetrag von 20 Dollar pro Gerät.

Apple bestritt in dem Verfahren jegliches Fehlverhalten und jede Haftung und betonte, dass die Vereinbarung keine Anerkennung einer Schuld darstelle. Die Vereinbarung diene der Beilegung des Rechtsstreits, um weitere Kosten und Unsicherheiten zu vermeiden. (dpa)

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