Auch im Geschäft hätte der Käufer den Katalysator aber nicht so ausprobieren können, dass er dabei die Wirkung auf sein Auto hätte testen können, heißt es in dem Urteil. Er hätte das Teil lediglich anschauen, mit alternativen Modellen vergleichen und sich vor Ort beraten lassen können. All das sei im Internet zwar nicht möglich. Der Einbau des Katalysators und die Probefahrt gingen aber weit über die Testmöglichkeiten im Geschäft hinaus. Die Richter sahen darin bereits eine Ingebrauchnahme und eine «im stationären Handel unter keinen Umständen eröffnete Überprüfung». Zu Ende ist der Rechtsstreit, bei dem es nur um rund 390 Euro ging, noch nicht. Das Landgericht wird sich erneut damit befassen müssen, weil unklar blieb, ob der Online-Shop den Kunden korrekt über die Folgen des Widerrufs aufgeklärt hatte. (dpa)
Urteil: Nicht mehr Rechte für Online-Käufer
Kunden sollen online nicht mehr Rechte haben als beim Einkauf im Laden. Wer online bestellte Waren ausführlicher testet und sie dabei beschädigt, bekommt nicht den vollen Kaufpreis zurück.
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