SEPA: Onlinekauf mit Lastschrift weiterhin möglich
Das Problem für den Online-Handel: Beim neuen Zahlungsstandard SEPA ist die Unterschrift des Kunden nötig. Jetzt bahnt sich eine für Etailer vorteilhafte Lösung an.
Im nächsten Jahr kommt SEPA. Das populäre Lastschriftverfahren wird dann durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Die Änderunen betreffen alle Unternehmen, aber besonders den Online-Handel. Lastschriften gelten künftig nur als autorisiert, wenn eine physikalische Unterschrift auf einer Lastschriftermächtigung, dem so genannten SEPA-Mandat, vom Kunden vorliegt. Für alle Online-Händler ein kaum durchführbares Procedere.
„Alle Zeichen stehen auf Grün, dass auch im kommenden Jahr, wenn das SEPA-Zeitalter anbricht, Onlineshop-Betreiber und ihre Kunden nicht auf das Bezahlen mit Lastschrift verzichten müssen“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland HDE. Die Bankenaufsichtsbehörde BaFin hätte klar gestellt, dass der Verzicht auf die Unterschrift im SEPA-Lastschriftverfahren keinen bußgeldbewährten Tatbestand nach dem Gesetz über das Kreditwesen darstelle. „Der HDE hatte sich bei der Bundesregierung für den Erhalt des derzeitigen einfachen Lastschriftverfahrens im Internet eingesetzt und konnte erreichen, dass im SEPA-Begleitgesetz klargestellt wird, dass keine Unterschrift zur Einholung einer Lastschrift erforderlich ist. Die BaFin als unabhängige Aufsichtsinstanz folgt nun dem Gesetzgeber.“ Damit könne das Lastschriftverfahren in jahrelang bewährter Form auch unter SEPA-Bedingungen fortgeführt werden.
Tromp verwies auf die Bedeutung des Lastschriftverfahrens im E-Commerce: „Für den Kunden ist das Zahlen per Abbuchung bequem und über die Rückbuchungsmöglichkeit gleichzeitig auch sicher. Die Gefahr von Kaufabbrüchen sinkt. Damit steht dem Handel ein kostengünstiges Verfahren mit eingebautem Käuferschutz zur Verfügung.“ Die Lastschrift sei zudem attraktiv, da sie weitgehend in Eigenregie des Handels erfolgen kann und damit eine Alternative zu den Systemen der Banken und gewerblichen Zahlungsanbietern biete.
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