Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will die Vernichtung neuwertiger Waren unter anderem im Onlinehandel über neue Pflichten für die Händler eindämmen. Die Verkäufer sollen über eine «Obhutspflicht» angewiesen werden, Waren gebrauchstauglich zu halten – etwa durch Sorgfalt bei Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des Produkts. Der Entwurf für die Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz ging an diesem Dienstag zur Anhörung an die Fachverbände und Behörden in den Ländern. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Um die Pflicht konkret auszugestalten, muss die Bundesregierung aber noch eine Verordnung erlassen. «Jährlich werden in Deutschland Schätzungen zur Folge Waren im Wert von über sieben Milliarden Euro vernichtet», sagte Schulze der dpa. Wie viel genau weggeworfen werde, sei völlig intransparent. «Dahinter stehen rein betriebswirtschaftliche Überlegungen. Das passt nicht in eine Zeit, in der die Menschheit deutlich mehr verbraucht als unser Planet hergibt», zeigte sie sich überzeugt. Sie wolle daher regeln, wie Händler mit Retouren und mit Restposten umgehen müssten.
Als Beispiel nannte Schulze Kleidung und Luxusuhren: «Neuwertige Hosen und Schuhe vernichten, weil gerade die Saison vorbei ist, oder teure Uhren zerstören, damit ihr Preis möglichst hoch bleibt – all diese Praktiken werden wir in Zukunft unterbinden.» Solange die Waren weiter genutzt werden könnten, dürften sie nicht weggeworfen werden. «Man kann sie preiswerter verkaufen oder spenden.“ Zudem würden Händler verpflichtet, klar zu dokumentieren, was sie mit Retour- und Überhangwaren machen. «Hier gibt es überhaupt keine Transparenz. Das ist eine totale Blackbox», kritisierte Schulze. (dpa)
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