Die Bundesnetzagentur will einen neuen europäischen Regulierungsrahmen für Digitalplattformen wie Amazon, eBay oder Check24. «Missbrauch von Marktmacht sollte vorbeugend verhindert werden. Ist der Schaden erst einmal eingetreten, ist es zu spät», beschrieb der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Dienstag in Bonn das Hauptziel dabei. Er berichtete, bei der aktuellen Untersuchung der Aufsichtsbehörde zur Bedeutung digitaler Plattformen für gewerbliche Kunden in Deutschland hätten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen über Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch Plattformbetreiber geklagt. Die Schwierigkeiten reichten vom Beschwerdemanagement über den Umgang mit Kunden- und Produktbewertungen sowie Provisionen und Gebühren bis zur Doppelrolle von Plattformbetreibern als Betreiber und gleichzeitig Anbieter von Produkten.
«Wir regen daher an, die Position von Gewerbekunden durch einen neuen regulatorischen Ansatz für digitale Plattformen zu stärken», sagte Homann. Problematische Verhaltensweisen sollten bereits vor Eintritt des Schadens unterbunden werden. Möglich sei dies mit einer Kombination aus direkt anwendbaren Verhaltensregeln wie einem Diskriminierungsverbot, weitergehenden individuellen Abhilfemaßnahmen sowie einem dauerhaften Monitoring. «Gerade für kleinere Unternehmen sind zeitnahe Abhilfemaßnahmen existenziell», betonte die Behörde. Die Bundesnetzagentur gibt gewerblichen Kunden derzeit die Gelegenheit, von ihren Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit digitalen Plattformen in Deutschland zu berichten. Seit März hätten mehr als 200 Unternehmen dies getan, berichtete die Behörde. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.