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Dienstag, November 28, 2023

Italiens Kartellbehörde verhängt Milliardenstrafe gegen Amazon

Die italienischen Wettbewerbshüter haben gegen Amazon eine Milliardenstrafe wegen Missbrauchs seiner Marktposition verhängt.

Die italienischen Wettbewerbshüter haben gegen Amazon eine Milliardenstrafe wegen Missbrauchs seiner Marktposition verhängt. Die Kartellbehörde AGCM erlegte dem Internet-Konzern wegen Verletzungen des EU-Rechts eine Strafe von rund 1,129 Milliarden Euro auf. Amazon habe seine Stellung als Vermittler von Logistikdiensten auf der eigenen Plattform missbraucht und anderen Dienstleistern und Anbietern geschadet, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung.

Konkret geht es den Angaben nach um den Service «Fulfillment by Amazon» (FBA), in Deutschland «Versand durch Amazon» genannt. Mit diesem bietet der Konzern Verkäufern an, die Versandlogistik zu übernehmen. Laut AGCM wurden an den Service Vorteile auf der Verkaufsplattform gekoppelt. Dadurch erhielten etwa Verkäufer eine bessere Sichtbarkeit oder konnten ihre Produkte unter dem Siegel «Amazon Prime» anbieten. Dies sei entscheidend für den Verkaufserfolg auf der Seite Amazon.it.

Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde wendet Amazon bei Händlern, die den FBA-Service nicht nutzen, außerdem strengere Qualitätskontrollen an als bei anderen. Dies könne zu einer Sperrung von Accounts führen.

Insgesamt habe Amazon konkurrierenden Logistikunternehmen im Bereich des E-Commerce geschadet, weil diese sich dem Service des Marktführers anpassen mussten, so die Behörde weiter. Zugleich seien auch andere Verkaufsplattformen geschädigt worden, weil Verkäufer zu Amazon gedrängt wurden. Die Kluft zwischen dem US-Giganten und den anderen sei damit größer geworden.

Die Strafe von mehr als einer Milliarde Euro spiegele das Ausmaß und die Dauer des Marktmissbrauchs sowie die Größe von Amazon wider, hieß es von der AGCM. Um dies künftig zu vermeiden, wurden dem Konzern Verhaltensmaßnahmen auferlegt, die ein Treuhänder überwachen soll. Amazon müsse gewährleisten, dass jeder Verkäufer – unabhängig davon, ob er die Versandlogistik des Konzerns nutzt oder nicht – zu denselben Privilegien Zugang hat und ebenso sichtbar ist wie andere. (dpa)

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