Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2014 für die Fusion nach eigenen Angaben noch eine Reihe anderer Faktoren hinzugezogen. Wegen derartiger Falschangaben werde die Genehmigung dafür nicht widerrufen. Facebook muss dennoch nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Im äußersten Fall droht ein Bußgeld in Höhe von ein Prozent des Umsatzes. (dpa)
EU: Irreführende Angaben bei WhatsApp-Übernahme
Die EU-Kommission wirft Facebook irreführende Angaben bei der Übernahme von WhatsApp im Jahr 2014 vor.
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