Das Landgericht Halle hat einen 31-jährigen Berliner zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Er soll der verdeckte Chef des zwielichtigen Onlinehandels gewesen sein.
Es ist das erste Urteil im Justiz-Komplex um PC Fritz: Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten hat das Landgericht Halle am Dienstag einen 31-jährigen Mann aus Berlin verurteilt. Er soll der verdeckte Chef der halleschen Firma gewesen sein, die in den Jahren 2012 bis 2014 Millionen mit dem Verkauf von Windows-Raubkopien verdiente. Laut Mitteldeutscher Zeitung sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte dafür verantwortlich war, dass bei diesen Geschäften rund 900.000 Euro Steuern hinterzogen wurden. Mit dieser Strafe übertraf das Gericht um den Vorsitzenden Helmut Tormöhlen die Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte vor Wochenfrist viereinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung hatte sich dem angeschlossen. Die Parteien hatten sich nach rund fünfmonatiger Verhandlung bei Verständigungsgesprächen darauf geeinigt. Grundlage dieser Verständigung war das Teilgeständnis, das der 31-jährige Angeklagte eine Woche vor dem Urteil abgegeben hatte. Ja, er habe davon gewusst, dass die Firma PC Fritz im großen Stile Raubkopien des Betriebssystems Windows 7 verkaufte. „Dass wir mit gefälschten DVDs handelten, sollte ein Geheimnis zwischen Mahlow und mir bleiben“, hatte er am Tag seiner Offenbarung gesagt.
Maik Mahlow war der damals eingetragene Geschäftsführer der Firma PC Fritz. Er hatte nach Polizeidurchsuchungen über seine Ex-Kollegen ausgesagt und sich selbst als ahnungslosen Strohmann dargestellt. Er steht seither unter Zeugenschutz – und nicht als Angeklagter vor Gericht. Doch schwer belastet wurde Mahlow erneut, als der nun Verurteilte sein Teilgeständnis machte. Es sei Mahlow gewesen, der die größten Gewinne aus dem Betrugsgeschäft einfuhr, sagte der Angeklagte. Laut Staatsanwaltschaft verdiente die Firma rund neun Millionen Euro mit den gefälschten DVDs, die aus der Ukraine stammten und mit Registriercodes aus Hong Kong funktionierten. In den kommenden Wochen wird der Berliner allerdings erneut vor dem Landgericht Halle erscheinen müssen. Gegen ihn und drei Mitarbeiter laufen weitere Verfahren wegen Betrugs. Die Steuerschuld aus dem nun beendeten Prozess wird der 31-jährige Verurteilte begleichen müssen.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.