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Bitkom: «Bußgeld gegen Notebooksbilliger absolut unverhältnismäßig»

Der Bitkom hat sich zum Busßgeld in Millionenhöhe gegen den Online-Händler Notebooksbilliger geäßert.

Bernhard Rohleder
Bernhard Rohleder

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachen hatte gegen den Online-Händler Notebooksbilliger (NBB) wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Dezember einen Bußgeldbescheid in Höhe von 10,4 Millionen Euro verabschiedet. Jetzt äußert sich auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zu der Maßnahme: «Das gegen Notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig. Dies ist nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem einer Datenschutzbehörde offenkundig das rechte Maß bei der Ahndung von Verstößen gegen die DS-GVO abhandenkam. Erst kürzlich ist ein durch den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld vor Gericht auf ein Zehntel reduziert worden. Die Datenschutzbehörden müssen bei der Verhängung von Bußgeldern mehr Augenmaß entwickeln. Dazu gehören in jedem Fall auch eine Bewertung der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens und die Bereitschaft, entdeckte Missstände abzustellen, ebenso wie ein stärkerer Blick auf die wirtschaftliche Leistungskraft des betroffenen Unternehmens. Ein bloßes Abstellen auf den Umsatz birgt die Gefahr, Unternehmen mit geringen Margen über Gebühr zu belasten. Das unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgesprochene Bußgeldkonzept hat einen Konstruktionsfehler, weil der Umsatz und nicht die Ertragslage eines Unternehmens als Bemessungsgrundlage eines Bußgeldes herangezogen wird.

Wir brauchen beim Datenschutz grundsätzlich ein neues Maß und eine neue Mitte. Der Datenschutz soll Verbraucher und Mitarbeiter schützen und den Missbrauch von Daten verhindern. Er darf aber nicht deutsche und europäische Unternehmen durch überbordende Bußgelder im Wettbewerb benachteiligen oder gar in ihrer Existenz bedrohen.»

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