Zum ersten Mal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (11.30 Uhr) mit einer Gesetzesreform, die dem Bundeskartellamt eine frühere und effektivere Kontrolle bei großen Internet-Konzernen ermöglichen soll. Die Behörde muss Unternehmen dafür eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb» attestieren. Gegen eine solche Einstufung wehrt sich nun der Online-Riese Amazon. Dieser sieht sich einem Sprecher zufolge als Einzelhändler auf einem ausgesprochen wettbewerbsintensiven Markt.
In der Verhandlung in Karlsruhe soll es laut Ankündigung nun unter anderem darum gehen, ob die Anfang 2021 in Kraft getretene Gesetzesänderung zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht mit EU-Recht und der Verfassung vereinbar ist. Ob der Kartellsenat am BGH schon am Dienstag ein Urteil spricht, ist unklar. (dpa)