BGH fällt Grundsatz-Urteil zu Internet-Rechtsdienstleistern
Den Streit um eine Mieterhöhung überlassen manche Mieter einem Internet-Dienstleister wie Wenigermiete. Aber sind solche Angebote überhaupt zulässig? Darüber entscheidet jetzt der BGH.
BGH fällt Grundsatz-Urteil zu Internet-RechtsdienstleisternOb Mieter im Streit mit Vermietern künftig weiter auf Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de zurückgreifen können, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (12.00) in Karlsruhe. Erwartet wird ein Grundsatzurteil zu dem Geschäftsmodell. Solche Portale haben keine Rechtsanwaltslizenz, sondern setzen als Inkassounternehmen für ihre Nutzer die Verbraucherrechte durch. Kosten entstehen für den Mieter nur bei Erfolg. Das Urteil wird große Auswirkungen auf die sogenannten Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland haben, die mit Hilfe von Algorithmen die Chancen auf Durchsetzung von Ansprüche kalkulieren und die dann einfordern.
Wenigermiete.de, ein Angebot der Berliner Firma Lexfox, ist auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder zu hohe Mieten spezialisiert. Die Vorprüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Seite. Per Mausklick tritt der Nutzer seine Ansprüche gegen den Vermieter an den Dienstleister ab. Wenigermiete.de bemüht sich zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Klappt das nicht, reicht ein Vertragsanwalt anstelle des Mieters Klage ein. Die entscheidende Frage ist, ob die Tätigkeit des als Inkasso-Unternehmen eingetragenen Dienstleisters rechtlich gedeckt ist. Im konkreten Fall versucht Wenigermiete.de, für einen Berliner Mieter eine zu hoch angesetzte Miete zu drücken. Die Richter am Landgericht Berlin haben die Klage abgewiesen, weil sie Lexfox nicht für klagebefugt halten. Die Firma leiste unerlaubterweise Rechtsberatung. Die ist aber Anwälten vorbehalten.
Die Vorsitzende Richterin Karin Milger hatte in der Verhandlung im Oktober angedeutet, dass der Senat den Inkasso-Begriff eher großzügig auslegen dürfte. Bei Wenigermiete.de stellen sich aber noch spezielle Fragen. Bei Streitigkeiten wegen der Mietpreisbremse treibt Lexfox beispielsweise nicht nur das Geld ein. Die Firma wird schon vorher aktiv, um die zu hohe Miete zu rügen. (Az. VIII ZR 285/18) (dpa)
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