In der ersten Instanz 2015 vor dem Landgericht München hatte Ortlieb noch gewonnen. Anschließend war der Fall zum Bundesgerichtshof gewandert, der das Verfahren nach München zurückverwiesen hatte. Von Ortlieb gab es zunächst keine Reaktion. Das mittelständische Unternehmen aus Heilsbronn in der Nähe von Ansbach warf Amazon die Verletzung von Marken- und Wettbewerbsrecht vor. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das OLG veröffentlichte lediglich den Tenor der Entscheidung. Eine Niederlage Amazons hätte potenziell erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Online-Handel haben können. Ein von anderen Online-Händlern ungern gesehenes Phänomen ist, dass auch Verbraucher, die gar nichts bei Amazon kaufen wollen, auf den Webseiten des US-Multis nach Produkten suchen und sich informieren. (dpa)
Amazon gewinnt Rechtsstreit
Amazon hat einen Rechtsstreit um die Suchfunktion auf seiner deutschen Webseite gewonnen. Der Etailer darf auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen.
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