Amazon hat einen Rechtsstreit um die Suchfunktion auf seiner deutschen Webseite gewonnen. Der Etailer darf auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen.
Amazon hat einen langjährigen Rechtsstreit um die Suchfunktion auf seiner deutschen Webseite gewonnen. Wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen, darf Amazon auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen. Das Oberlandesgericht München hat eine Klage des Fahrradtaschenherstellers Ortlieb abgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das mittelfränkische Unternehmen wollte durchsetzen, das bei Amazon-Suchen auch ausschließlich Ortlieb-Produkte angezeigt werden, wenn nach Ortlieb gesucht wird – nicht aber vergleichbare Erzeugnisse anderer Hersteller. Der Prozess war nur eines von mehreren ähnlich gelagerten Verfahren. «Wir waren immer davon überzeugt, dass unsere Suchergebnisse kundenfreundlich sind und im Einklang mit europäischem und deutschem Recht stehen», erklärte ein Amazon-Sprecher. «Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die auf das positive Urteil des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte folgt, die ebenfalls zu unseren Gunsten entschieden haben.»
In der ersten Instanz 2015 vor dem Landgericht München hatte Ortlieb noch gewonnen. Anschließend war der Fall zum Bundesgerichtshof gewandert, der das Verfahren nach München zurückverwiesen hatte. Von Ortlieb gab es zunächst keine Reaktion. Das mittelständische Unternehmen aus Heilsbronn in der Nähe von Ansbach warf Amazon die Verletzung von Marken- und Wettbewerbsrecht vor. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das OLG veröffentlichte lediglich den Tenor der Entscheidung. Eine Niederlage Amazons hätte potenziell erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Online-Handel haben können. Ein von anderen Online-Händlern ungern gesehenes Phänomen ist, dass auch Verbraucher, die gar nichts bei Amazon kaufen wollen, auf den Webseiten des US-Multis nach Produkten suchen und sich informieren. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.