Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich manchmal langsam. So auch im Insolvenzverfahren von Frank & Walter. Der Distributor wurde Anfang der 80er Jahre von Carsten Frank und Uwe Walter gegründet. Der Grossist legte in den 90er Jahren ein rasantes Wachstum hin: 1991 lagen die Erlöse bei 300 Millionen Mark, wenige Jahre später wurde bereits eine Milliarde Mark erwirtschaftet. 350 Mitarbeiter beschäftigte damals die Braunschweiger Distributions-Zentrale. Nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten fusionierte der Grossist 1997 mit dem US-Distributor CHS. Im Oktober 1999 musste Frank & Walter schließlich, nach Problemen des Mutterkonzerns, einen Insolvenzantrag stellen. Seitdem existiert der Konzern nur noch in den Geschichtsbüchern.
Doch das Insolvenzverfahren wurde seitdem nicht abgeschlossen: Im Verfahren über das Vermögen der Frank & Walter Computer GmbH werden die „nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 27.03.2015 geprüft. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 27.03.2015 bestimmt“, so eine offizielle Bekanntmachung des Amtsgerichts Braunschweig vom Februar diesen Jahres. Der Hintergrund: Zur Vermeidung von „Kleckerterminen“ werden die nachträglich angemeldeten Forderungen gesammelt. Ein nachträglicher Forderungsprüfungstermin wird vom Insolvenzgericht anberaumt, im Fall von Frank & Walter am 27.03. „Dieser Termin zeigt, dass der Abschluss des Verfahrens unmittelbar bevorsteht. Vermutlich wird Mitte 2015 ein Schlussstrich gezogen“, betont Relef Tantzen, Fachanwalt für Insolvenzrecht, gegenüber ChannelObserver. Die lange Verfahrensdauer sei zwar ungewöhnlich, aber „ausgeschlossen sind derartige Fälle nicht“, so Tantzen weiter. Den Gläubiger kostet eine nachträgliche Forderungen 20 Euro. Dass es im Insolvenzverfahren von Frank & Walter noch zu einem Return-On-Invest kommt, dürfte aber praktisch ausgeschlossen sein.
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